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SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …
Auszug aus SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
Dies dient der sozialen Absicherung der Freiwilligen (BSG vom 23.2.2017 - B 11 AL 1/16 R), unterwirft diese aber nicht den Sperrzeitregelungen.Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, die Freiwilligen den Arbeitnehmern und Auszubildenden generell gleichzustellen (BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 54/15 R; vom 23.2.2017 - B 11 AL 1/16 R).
- BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger …
Auszug aus SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
Eine kontextbezogene Auslegung des Unmittelbarkeitsbegriffs (dazu jüngst BSG vom 23.2.2017 - B 11 AL 3/16 R) bestimmt daher die Selbständigkeit mit Antragsversicherung als das im vorliegenden Fall prägende Merkmal für die Alg-Bemessung. - BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 54/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zusammentreffen …
Auszug aus SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, die Freiwilligen den Arbeitnehmern und Auszubildenden generell gleichzustellen (BSG vom 26.7.2016 - B 4 AS 54/15 R; vom 23.2.2017 - B 11 AL 1/16 R).
- LSG Sachsen, 19.05.2016 - L 3 AL 172/14
Arbeitslosengeld; Erstattung von Fahrkosten für Pendelfahrten zur Aufnahme des …
Auszug aus SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
Weder kann allein von der Versicherungspflicht nach § 25 SGB III oder § 27 SGB III (s. dazu LSG Sachsen vom 19.5.2016 - L 3 AL 172/14) auf eine Anwendung der Sperrzeitregelungen geschlossen werden - ansonsten müsste z. B. auch Selbständigen mit Antragsversicherung nach § 28a SGB III im Fall der Aufgabe ihrer Tätigkeit ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit drohen, was nach einhelliger Auffassung im Schrifttum und den Dienstanweisungen der BA ausgeschlossen ist - noch begründet die Versicherungspflicht einen Status als Arbeitnehmer oder Auszubildender. - LSG Thüringen, 21.06.2017 - L 4 AS 1116/15
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für behinderte Menschen bei Teilnahme an einer …
Auszug aus SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
Er wird im Rahmen einer freiwilligen Entscheidung aufgegriffen und kann jeder Zeit wieder beendet werden (LSG Thüringen vom 21.6.2017 - L 4 AS 1116/15). - LAG Sachsen, 19.06.2013 - 2 Sa 171/12
Kündbarkeit der Vereinbarung über die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes
Auszug aus SG Berlin, 04.08.2017 - S 58 AL 1451/16
Denn ausweislich der Regelung in § 1 BFDG steht beim Bundesfreiwilligendienst ein Engagement für das Allgemeinwohl im Vordergrund (LAG Sachsen vom 19.6.2013 - 2 Sa 171/12).